Beim Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem Fußgänger ist die Vermeidbarkeit eines Unfalls auch dann gegeben, wenn der Fußgänger bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Pkw den Gefahrenbereich vor Eintreffen des Fahrzeugs verlassen gehabt hätte ("zeitliche Vermeidbarkeit").
BGH, 23.04.2002 - Az: VI ZR 180/01
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