Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.760 Anfragen

Auffahrunfall wegen entlaufendem Pferd - wer haftet?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Sofern das Verhalten eines entlaufenden Pferdes kausal die Schadensentstehung geworden ist, ist der Halter schadensersatzpflichtig.
Daher haftet der Halter, wenn es wegen freilaufender Pferde auf der Fahrbahn zu einem Auffahrunfall kommt, weil der Vordermann eine Vollbremsung durchgeführt hat. Es ist nämlich nicht erforderlich, dass das Verhalten des Tieres alleinige Unfallursache war. Auch ein direkter Kontakt zwischen Pferd und Geschädigtem ist nicht erforderlich. Es genügt, dass das Verhalten des Tieres den Vordermann zu einer Handlung veranlasste, welche sodann zum Eintritt des Schadens führt (hier: Vollbremsung).


LG Erfurt, 07.09.2010 - Az: 10 O 516/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.760 Beratungsanfragen

Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.

Thomas Heinrichs, Bräunlingen

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki