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Ausweichen vor einem Fuchs - nicht immer grob fahrlässig!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Kraftfahrer, der mit seinem Fahrzeug einem die Fahrbahn überquerenden Fuchs ausweicht, handelt nicht grundsätzlich grob fahrlässig. Es ist eine natürliche Reaktion, wenn der Fahrer einem plötzlich auftauchenden Hindernis ausweicht, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Daher kann diese Reaktion auch dann, wenn sie ggf. nicht sinnvoll oder zweckmäßig ist, nicht als grob fahrlässig, sondern nur als fahrlässig angesehen werden.
In der Folge musste sich der Fahrer des verunfallten Mietwagens lediglich im Rahmen der vereinbarten Selbstbeteiligung am Schaden beteiligen.


BGH, 11.07.2007 - Az: XII ZR 197/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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