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Fuchs besser nicht ausweichen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach Ansicht des BGH ist das Ausweichen vor einem ca. 10 kg schweren Fuchs auf nächtlicher Landstraße nicht geboten, ein derartiges Verhalten sei grob fahrlässig, da ein durchschnittlicher Kraftfahrer die Gefahren, die mit dem Ausweichmanöver verbunden sind, bei einer vergleichbaren Situation nicht in Kauf genommen

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BGH - Az: IV ZR 276/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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