Nach Ansicht des BGH ist das Ausweichen vor einem ca. 10 kg schweren Fuchs auf nächtlicher Landstraße nicht geboten, ein derartiges Verhalten sei grob fahrlässig, da ein durchschnittlicher Kraftfahrer die Gefahren, die mit dem Ausweichmanöver verbunden sind, bei einer vergleichbaren Situation nicht in Kauf genommen
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BGH - Az: IV ZR 276/02
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