Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines VW-Transporters
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei einem VW-Transporter T4 mit sieben eingetragenen Sitzplätzen handelt es sich kraftfahrzeugsteuerrechtlich um einen Personenkraftwagen. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass eine oder beide Sitzbänke entfernt werden, um die Zulademöglichkeit erhöhen. Erst dann wenn die Befestigungsvorrichtungen für Sitzbänke und Gurtbefestigungen aus Dauer unbrauchbar gemacht werden, kann auf eine überwiegende Nutzung des Fahrzeugs zur Lastenbeförderung geschlossen werden.
FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - Az: 4 K 993/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.