Überwiegt die Ladefläche die zur Personenbeförderung vorgesehene Fläche nur unwesentlich, spricht dies eher dafür, dass das Fahrzeug nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt ist, denn der Ladefläche kommt bei der Einordnung als Pkw oder Lkw eine besondere Bedeutung zu.
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FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - Az: 5 K 510/10
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