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Steuerrecht

Verkehrsrecht

Fahrzeughaltern müssen die KFZ-Steuer (Kraftfahrzeugsteuer) abführen, da es sich hierbei um eine Bundessteuer handelt, ist die Höhe in Deutschland einheitlich.

Mit der KFZ-Steuer werden vom Bund der Straßenbau und weitere infrastrukturelle Projekte finanziert.

KFZ-Steuer ist dann zu zahlen, wenn ein inländisches Fahrzeug oder ein ausländisches Fahrzeug, das sich im Inland befindet, gehalten wird sowie wenn ein Oldtimer-Kennzeichen oder ein rotes Kennzeichen wiederkehrend verwendet wird.

Die Schadstoffklasse und der Hubraum eines Fahrzeugs bestimmen die Höhe der Steuer. Fahrzeuge, die besondere Aufgaben erledigen (z.B. Polizei), sind von der Steuer befreit. Behinderte Autofahrer können sich komplett oder teilweise von der KFZ-Steuer befreien lassen.

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Urteil
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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