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Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines VW-Transporters

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem VW-Transporter T4 mit sieben eingetragenen Sitzplätzen handelt es sich kraftfahrzeugsteuerrechtlich um einen Personenkraftwagen. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass eine oder beide Sitzbänke entfernt werden, um die Zulademöglichkeit erhöhen. Erst dann wenn die Befestigungsvorrichtungen für Sitzbänke und Gurtbefestigungen aus Dauer unbrauchbar gemacht werden, kann auf eine überwiegende Nutzung des Fahrzeugs zur Lastenbeförderung geschlossen werden.


FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - Az: 4 K 993/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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