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Pedelec ist kein Kraftfahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 1 StVG handelt es sich bei einem Pedelec rechtlich nicht um ein Kraftfahrzeug. Daher haftet der Fahrer eines Pedelecs für Schäden, die bei dessen Betrieb entstehen, nicht verschuldensunabhängig nach § 7 Abs. 1 StVG.


LG Detmold, 15.07.2015 - Az: 10 S 43/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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