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Auto mit falschem Kennzeichen - Urkundenfälschung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein mit falschen amtlichen Kennzeichen ausgestattetes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr verwendet wird und das Kennzeichen von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden kann, ist der Tatbestand des einheitlichen Gebrauchmachens von einer unechten zusammengesetzten Urkunde i.S.d. § 267 I Alt. 3 StGB erfüllt.

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BGH, 28.01.2014 - Az: 4 StR 528/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz