Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.259 Anfragen
Motorradunfall im Fahrsicherheitstraining
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Haftungsausschluss bzgl. Körperverletzungen in den AGB für ein Fahrsicherheitstraining kann nicht wirksam vereinbart werden. Der in dem Anmeldeformular vorgesehene Haftungsausschluss war in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters des Fahrsicherheitstrainings enthalten. Ein Haftungsausschluss für Körperverletzungen und Gesundheitsbeschädigungen, auch soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen indes gem. §§ 307, 309 Nr. 7 BGB nicht zulässig und hat die Unwirksamkeit der Klausel zur Folge.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.