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Auch Oldtimer brauchen Euro-Kennzeichen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Verwaltungsgericht Minden hat Klagen von zwei Oldtimer-Besitzern aus dem Kreis Paderborn abgewiesen, die gegen die Zuteilung von Kennzeichen mit Euro-Feld geklagt hatten.

Beiden waren aus nicht mehr zu klärenden Umständen in den Jahre 2007 und 2011 Kennzeichen zugeteilt worden, die zwar die H-Kennzeichnung, aber nicht das seit 1997 verbindliche Euro-Feld aufwiesen.

Der beklagte Kreis Paderborn hatte die Einziehung dieser Kennzeichen angeordnet.

Hiergegen wandten sich die Kläger, weil sie der Auffassung sind, durch das Eurokennzeichen werde das historische Erscheinungsbild der liebevoll restaurierten Fahrzeuge beeinträchtigt.

Dem folgte das Gericht nicht.

Das ästhetische Empfinden der Fahrzeughalter sei nicht ausschlaggebend. Das Aussehen der Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr sei vielmehr einheitlich vorgeschrieben.

Ausnahmen aus optischen Erwägungen seien nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Anderenfalls müssten je nach Alter der Fahrzeuge die verschiedensten - heute nicht mehr gültigen - historischen Kennzeichen vergeben werden.

Die Interessen der Halter seien dadurch gewahrt, dass der Kreis Paderborn die Kosten der Umrüstung übernehme.


VG Minden, 06.06.2013 - Az: 2 K 2930/12, 2 K 2931/12

Quelle: PM des VG Minden


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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