Sofern ein Auto beim Waschvorgang in einer Autowaschanlage beschädigt wird und der Betreiber in der Schadensanzeige an seine Haftpflichtversicherung eine Verantwortlichkeit des Nutzers verneint, so kann dieses Schreiben im Schadensersatzprozess nach den Grundsätzen eines Schuldbekenntnisses zu einer Beweiserleichterung für den Nutzer führen.
AG Ludwigslust, 30.11.2011 - Az: 5 C 94/10
ECLI:DE:AGLUP:2011:1130.5C94.10.0A
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