Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.433 Anfragen

Autowäsche während der Corona-Pandemie

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine private Fahrt zur Autowaschanlage ist während eine entsprechende Corona-Verordnungen zur Anwendung kommt nicht erlaubt. Dies würde gegen die entsprechenden Ausgangsbeschränkungen verstoßen - auch wenn die Waschanlage geöffnet hat. Denn diese darf während der Ausgangsbeschränkungen nur genutzt werden, wenn eine berufliche Notwendigkeit besteht. Dies wäre beispielsweise bei gewerblichen Kunden der Fall.

Hier ist zu beachten, dass mit den allgemeinen Lockerungen auch hier eine regelmäßig Neubewertung erforderlich ist. So hat das VG Osnabrück entschieden, dass die Schließung von Mietwaschplätzen für Autos zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus voraussichtlich rechtswidrig ist, eine Gefährdungserhöhung sei durch den Betrieb eines Mietwaschplatzes für die Verbreitung des Coronavirus nicht erkennbar (VG Osnabrück, 05.05.2020 - Az: 3 B 22/20).

Wird gegen eine Corona-Verordnung verstoßen, fällt ggf. das entsprechend festgelegte Bußgeld an.

Hinweis: Aktuell sind keine solchen Einschränkungen mehr bekannt.
Stand: 13.09.2022 (aktualisiert am: 21.11.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg