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Selbstbedienungstanken ohne Zahlungsabsicht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Kraftfahrer macht sich wegen (versuchten) Betrugs und nicht wegen Diebstahls oder Unterschlagung strafbar, wenn er von Beginn an gewillt ist, an einer Selbstbedienungstankstelle Kraftstoff zu tanken, ohne den Kaufpreis hierfür zu bezahlen.

Ein vollendeter Betrug liegt jedoch nicht vor, wenn der Täter an einer Selbstbedienungstankstelle tankt, ohne vom Tankstelleninhaber oder dessen Mitarbeiter bemerkt zu werden. In einem solchen Fall ist aber regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen.

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BGH, 10.01.2012 - Az: 4 StR 632/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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