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Kraftstoffverbrauch zu hoch - Rücktritt vom Kaufvertrag

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verbraucht ein Neuwagen auch unter Testbedingungen mehr als 10 % mehr Kraftstoff als im Prospekt angegeben, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Im fraglichen Fall ging es um einen Renault Scénic 2.0 16 V, der zu kräftig schluckte. Der Käufer beanstandete dies, eine Nachbesserung gelang nicht, der Käufer erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Die Gegenseite bestritt den Fahrzeugmangel und verwies auf Zusatzausstattung und individuelle Nutzung.

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OLG Hamm, 07.02.2013 - Az: I-28 U 94/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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