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Anti-Blitz-Spray ist Kennzeichenmissbrauch

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verwendung eines Anti-Blitz-Spray mit reflektierender Wirkung auf dem Kfz-Kennzeichen zur Beeinträchtigung der Erkennbarkeit des Kennzeichens bei Blitzlichtaufnahmen stellt einen Kennzeichenmissbrauch dar und ist als solches strafbar. Eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung liegt aber nicht vor.


BGH, 21.09.1999 - Az: 4 StR 71/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin BeckerDr. jur. Jens-Peter VoßPatrizia Klein

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