Es ist bei Beschädigungen infolge der Benutzung einer automatischen Waschanlage nicht ohne weiteres von einer Haftung des Anlagenbetreibers auszugehen. Der Geschädigte ist in der Nachweispflicht dafür, dass die Beschädigung allein
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LG Paderborn, 17.09.2009 - Az: 5 S 3/09
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