Wird ein nicht mehr fahrbereites Altfahrzeug zum Ausschlachten an eine Privatperson verschenkt, so kann der Schenkende wegen "umweltgefährdender Abfallbeseitigung" strafrechtlich belangt werden.
OLG Celle, 15.10.2009 - Az: 32 Ss 113/09
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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