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Fahrzeug zum Ausschlachten überlassen kann Folgen haben!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein nicht mehr fahrbereites Altfahrzeug zum Ausschlachten an eine Privatperson verschenkt, so kann der Schenkende wegen "umweltgefährdender Abfallbeseitigung" strafrechtlich belangt werden.


OLG Celle, 15.10.2009 - Az: 32 Ss 113/09

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Marc Stimpfl, Boppard