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Fahrzeug zum Ausschlachten überlassen kann Folgen haben!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein nicht mehr fahrbereites Altfahrzeug zum Ausschlachten an eine Privatperson verschenkt, so kann der Schenkende wegen "umweltgefährdender Abfallbeseitigung" strafrechtlich belangt werden.


OLG Celle, 15.10.2009 - Az: 32 Ss 113/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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