Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.763 Anfragen
Wie definiert sich „Liegengeblieben“?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Kann sich ein Fahrzeug gleichgültig weshalb aus eigener Kraft nicht mehr fort oder aus dem Verkehrsbereich wegbewegen, so ist es „liegengeblieben“.
Dies betrifft Fälle, in denen sich das Fahrzeug entweder gegen den Willen des Fahrzeugführers nicht mehr bewegt werden kann oder dieser aus (primär im Fahrzeug liegenden) Umständen gezwungen ist, sein Fahrzeug anzuhalten.
Der Zustand „liegengeblieben“ ist daher ein unfreiwilliges Halten.
OLG Celle, 12.12.2007 - Az: 14 U 80/07
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...