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Kreisverkehr - Fußgänger kommt zuerst!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fährt ein Kraftfahrer aus einem Kreisverkehr aus, so ist einem Fußgänger, der den an den Kreisverkehr angrenzenden Fußgängerüberweg überquert, das Vorrecht einzuräumen. Kommt es zu einem Unfall, weil dieses nicht befolgt wurde, so trägt der Kraftfahrer den entstandenen Schaden alleine.


AG Kempten, 02.10.2007 - Az: 2 C 241/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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