Pkw zu Werkstattwagen umgebaut - Betriebserlaubnis futsch!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall wurde ein als Pkw zugelassener VW-Bus dauerhaft in einen Werkstattwagen umgebaut, indem die hinteren Sitze entfernt und Regale sowie Haltevorrichtungen eingebaut wurden.
Hierdurch verliert das Fahrzeug die Eigenschaft „Pkw“ im Sinne des Zulassungsrechts und somit auch die Betriebserlaubnis. Daher kann gegen Halter und Fahrer bei Inbetriebnahme des nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt werden.
AG Stuttgart, 15.10.2007 - Az: 1 OWi 71 Js 78019/07
ECLI:DE:AGSTUTT:2007:1015.1OWI71JS78019.07.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.