Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.256 Anfragen

Diebstahl von Fahrzeugteilen - Händler haftet nicht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden Fahrzeugteile aus einem auf dem Betriebsgelände eines Kfz-Händlers abgestellten Kundenwagen gestohlen, so haftet der Händler hierfür nicht. Es besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, besondere Sicherungsmaßnahmen zu treffen; auch ist der Wagen nicht in einer Halle oder einem umzäunten Gelände abzustellen.


AG Trier, 27.12.2006 - Az: 32 C 488/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.256 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...

Verifizierter Mandant

Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant