Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Diebstahl von Fahrzeugteilen - Händler haftet nicht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden Fahrzeugteile aus einem auf dem Betriebsgelände eines Kfz-Händlers abgestellten Kundenwagen gestohlen, so haftet der Händler hierfür nicht. Es besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, besondere Sicherungsmaßnahmen zu treffen; auch ist der Wagen nicht in einer Halle oder einem umzäunten Gelände abzustellen.


AG Trier, 27.12.2006 - Az: 32 C 488/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...

Verifizierter Mandant

Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.

Verifizierter Mandant