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Diebstahl von Fahrzeugteilen - Händler haftet nicht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden Fahrzeugteile aus einem auf dem Betriebsgelände eines Kfz-Händlers abgestellten Kundenwagen gestohlen, so haftet der Händler hierfür nicht. Es besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, besondere Sicherungsmaßnahmen zu treffen; auch ist der Wagen nicht in einer Halle oder einem umzäunten Gelände abzustellen.


AG Trier, 27.12.2006 - Az: 32 C 488/05

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