Da ein Parkschein hinter der Windschutzscheibe eines jeden parkenden Wagens auszulegen ist, ist das Parken von 2 Kleinwagen auf einem markierten Parkplatz mit nur einem Parkschein nicht zulässig.
Bei Parkuhren ist dies im Gegensatz zu einem Parkscheinautomaten jedoch möglich.
Bei Parkuhren ist dies im Gegensatz zu einem Parkscheinautomaten jedoch möglich.
AG Trier - Az: 8011 JS 23534/02
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