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„Wissen Sie was, Sie können mich mal ...“

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Autofahrer zu dieser Äußerung gegenüber einer Politesse während einer Diskussion um einen Strafzettel wegen Falschparkens hinreißen lassen. In der Folge wurde der Autofahrer nach entspr. Anzeige wegen Beleidigung verurteilt. Das OLG hob die Entscheidung jedoch wieder auf, da der geäußerte Satz nicht zwangsläufig mit
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Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Perfekt, wie immer. Vielen Dank.
Olaf Sieradzki