Wurde gegen die Gurtanlegepflicht verstoßen, so kann dies nicht zusätzlich wegen Mißachtung einer polizeilichen Weisung geahndet werden, da ansonsten gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstoßen würde.
LG Frankfurt/Main - Az: 5/9 Qs OWi 48/02
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Dr. Peter Leithoff , Mainz
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