Gegen das Sichtfahrgebot nach § 3 Abs.1 StVO verstößt, wer bei Dunkelheit mit Abblendlicht auf einer geraden, regennassen Landstraße schneller als 40 km/h fährt.
OLG Köln, 10.12.2002 - Az: 3 U 56/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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