Als Opfer von Beinahe-Unfällen kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Im vorliegenden Fall wurde einer Autofaherin DM 1000 zugesprochen, deren Wagen fast von einem 40 Tonnen schweren Lastwagen gerammt worden wäre. Die "schweren psychischen Folgen", die durch die drohende Kollision erlitten wurden seien, waren einer Körperverletzung gleichzusetzen, so der Richterspruch.
Die Fahrerin hatte ordnungsgemäß auf einer Straße angehalten und den Blinker gesetzt, um in eine Parkbucht auf der gegenüberliegenden Straßenseite abzubiegen. Der Fahrer des LKWs hatte das haltende Auto zu spät bemerkt und war bei seinem Ausweichmanöver vor eine Mauer gefahren. Da die Frau den LKW im Rückspiegel auf sich hatte zurasen sehen, erlitt sie einen Schock und wrde für drei Wochen krank geschrieben. Sie war somit "unmittelbar Opfer eines Fahrfehlers des Lkw-Fahrers geworden".
Die Fahrerin hatte ordnungsgemäß auf einer Straße angehalten und den Blinker gesetzt, um in eine Parkbucht auf der gegenüberliegenden Straßenseite abzubiegen. Der Fahrer des LKWs hatte das haltende Auto zu spät bemerkt und war bei seinem Ausweichmanöver vor eine Mauer gefahren. Da die Frau den LKW im Rückspiegel auf sich hatte zurasen sehen, erlitt sie einen Schock und wrde für drei Wochen krank geschrieben. Sie war somit "unmittelbar Opfer eines Fahrfehlers des Lkw-Fahrers geworden".
AG Köln, 10.01.2000 - Az: 268 C 218/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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