Die Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich nicht gehalten, vor einer Verwarnung beim Kraftfahrt Bundesamt nachzufragen, ob nach dessen Mitteilung nach § 4 Abs. 6 StVG weitere Eintragungen im Verkehrszentralregister erfolgt sind.
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Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...