- Verkehrsrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 395.286 Anfragen
Pralles Punktekonto - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Maßnahmen, welche die Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktezahlen zu treffen hat, setzen rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus. Die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG normierte unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit wird bereits durch die Begehung einer zum Erreichen von 18 Punkten führenden weiteren Zuwiderhandlung und nicht erst mit Eintritt der Rechtskraft der die Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung ausgelöst.
Dem Fahrerlaubnisinhaber kommt daher die Tilgungsreife von Verkehrsverstößen, die nach Begehung einer solchen weiteren Zuwiderhandlung, aber vor Rechtskraft der die weitere Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung eintritt, nicht zu Gute. Hat der Fahrerlaubnisinhaber einen Stand von 18 oder mehr Punkten erreicht, sind nachfolgende Tilgungen - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten - bei der Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG unberücksichtigt zu lassen. Allein der Ablauf einer längeren Zeit nach tilgungsbedingter Unterschreitung der zuvor erreichten Schwelle von 18 Punkten führt nicht dazu, dass die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG zwingend vorgeschriebene Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr verfügt werden dürfte.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.286 Beratungsanfragen
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant