Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 389.223 Anfragen

Zu lange auf gebührenpflichtigem Parkplatz gestanden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Fahrzeug von einem gebührenpflichtigen Kundenparkplatz abgeschleppt worden, weil die zulässige Parkhöchstdauer überschritten wurde. Im Gegensatz zum unbefugten Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück stellt allein die Überschreitung der zulässigen Parkhöchstdauer gerade keine verbotene Eigenmacht dar, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt. Somit besteht ein Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten weder aus §§ 638, 377, 679 BGB noch aus Besitzstörung.


AG München, 03.09.2015 - Az: 433 C 14730/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.238 Bewertungen) - Bereits 389.223 Beratungsanfragen

Antwort war sehr schnell und kompetent.

Verifizierter Mandant

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant