Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 402.836 Anfragen

Zu lange auf gebührenpflichtigem Parkplatz gestanden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Fahrzeug von einem gebührenpflichtigen Kundenparkplatz abgeschleppt worden, weil die zulässige Parkhöchstdauer überschritten wurde. Im Gegensatz zum unbefugten Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück stellt allein die Überschreitung der zulässigen Parkhöchstdauer gerade keine verbotene Eigenmacht dar, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt. Somit besteht ein Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten weder aus §§ 638, 377, 679 BGB noch aus Besitzstörung.


AG München, 03.09.2015 - Az: 433 C 14730/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg