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Parkscheibe - auch im Seitenfenster zulässig!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war die Parkscheibe im Seitenfenster (Fahrerseite) angebracht, was durchaus für § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO ("gut lesbar") ausreichen kann.

Die Sicht auf die Scheibe war jedoch durch ein an der Seite des Fahrzeugs sich befindendes Beet deutlich eingeschränkt, trotzdem aber noch möglich.

Aus diesem Grund erschien die Einstellung des Verfahrens nach § 47 OWiG geboten.


AG Lüdinghausen, 20.04.2015 - Az: 19 OWi - 89 Js 399/15 - 25/15, 19 OWi 25/15

ECLI:DE:AGLH:2015:0420.19OWI89JS399.15.2.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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