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Ausparkunfall beim Rückwärtsfahren

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall waren zwei Fahrzeuge zusammengestoßen, die beide rückwärts ausparken wollten. In einem solchen Fall ist eine hälftige Haftungsverteilung angemessen.

Der Vortrag einer Partei, dass sein Fahrzeug stand und bereits der erste Gang eingelegt war, reicht zur Erschütterung des Anscheinsbeweises zu Lasten des rückwärts Fahrenden nicht aus.


LG Marburg, 21.05.2014 - Az: 5 S 110/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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