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Falschparker auf Supermarktparkplatz - nicht immer sofort abschleppen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll ein Falschparker von einem Supermarktparkplatz abgeschleppt werden, so ist die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Denn das Selbsthilferecht des Supermarktbetreibers gegenüber falsch parkenden Kunden besteht nicht unabhängig davon, ob Selbsthilfe notwendig, geboten oder angemessen ist.
Für die Beurteilung der Frage, ob bei der konkreten Maßnahme zur Beseitigung der Besitzstörung der auf Treu und Glauben beruhende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist, ist eine Zweck-Mittel-Relation maßgeblich.

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AG München, 17.12.2013 - Az: 432 C 26005/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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