Will ein Autofahrer einen Kundenparkplatz verlassen, indem er rückwärts aus der Parklücke herausfährt, so treffen ihn erhöhte Sorgfaltspflichten. Kommt es aufgrund einer Verletzung derselben zu einer Kollision mit einem Fahrzeug in der Mittelgasse, so haftet der Ausfahrende alleine für den Schaden.
Der ausparkende Fahrer ist verpflichtet, sich zu vergewissern, ob ein rückwärts Ausparken ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist. Da es zu einem Unfall gekommen war, sprach der Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Ein anderes gilt nur dann, wenn der Ausparkende nachweisen kann, dass er vor dem Zusammenstoß angehalten hat.
Der ausparkende Fahrer ist verpflichtet, sich zu vergewissern, ob ein rückwärts Ausparken ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist. Da es zu einem Unfall gekommen war, sprach der Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Ein anderes gilt nur dann, wenn der Ausparkende nachweisen kann, dass er vor dem Zusammenstoß angehalten hat.
Urteil freischalten
✓ Sofortiger Zugriff auf 48.066 Urteile
✓ Keine Zahlungsdaten erforderlich
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


