Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.097 Anfragen

Parken eines Kfz auf mobiler Plattform mit überstehender Anhängerkupplung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Haftung nach § 7 I StVG umfasst alle durch den Kfz-Verkehr beeinflussten Schadensabläufe. Auch von einem Kfz, das nicht auf einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßenfläche, sondern auf einem privaten Gelände abgestellt ist, können je nach seinem Standort besondere Gefahren ausgehen.

Vorliegend war das Fahrzeug in einer Tiefgarage auf einer mobilen Plattform so abgestellt worden, dass es mit der Anhängerkupplung vorschriftswidrig über die Plattform hinausragte. Dies war ursächlich für eine Beschädigung an einem anderen Kfz.

Durch das nicht ordnungsgemäße Abstellen des Kfz hat der Verkehrsteilnehmer jedenfalls fahrlässig einen Verursachungsbeitrag zum eingetretenen Schaden geleistet, so dass der Parkende alleine für den entstandenen Schaden haftet.


AG Bonn, 28.11.2012 - Az: 107 C 63/11

ECLI:DE:AGBN:2012:1128.107C63.11.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.097 Beratungsanfragen

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant

Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant