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Obliegenheitsverletzung bei Steinschlag

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend hatte ein Steinschlaggeschädigter vorsätzlich eine Nachbesichtigung seines Fahrzeugs durch einen Sachverständigen verhindert, der begutachten sollte, ob die Frontscheibe des Fahrzeugs ausgetauscht wurde. In einem solchen Fall wird die Kaskoversicherung leistungsfrei, weil der Geschädigte durch sein Verhalten gegen seine Aufklärungsobliegenheit hinsichtlich der Schadensaufklärung verstößt.


AG Bonn, 18.06.2013 - Az: 109 C 21/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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