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Auch Motorräder können abgeschleppt werden!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
In einer Fußgängerzone abgestellte Fahrzeuge stellen bereits als solche eine Gefahr für die Fußgänger dar. Es dürfen daher regelmäßig auch Motorräder, Motorroller und Zweiräder abgeschleppt und die Zahlung der Kosten vom Fahrer oder Halter angefordert werden.
Unerheblich ist, ob eine konkrete Störung des Fußgängerverkehrs verursacht wurde. Allenfalls in der Nacht, wenn überhaupt kein Fußgängerverkehr stattfindet ist ein Ausnahmefall denkbar, der ein Abschleppen unverhältnismäßig erscheinen lassen kann.
VG Mainz, 28.06.2012 - Az: 1 K 1673/11.MZ
ECLI:DE:VGMAINZ:2012:0628.1K1673.11.MZ.0A
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