Beim Ein- und Aussteigen neben Fließverkehr ist der vorrangige Verkehr mit besonderer Aufmerksamkeit zu beobachten.
Es existiert kein Vertrauensgrundsatz hinsichtlich der Einhaltung eines Sicherheitsabstandes durch vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer.
Insassen, die links aussteigen, müssen ihrer Gefahrminderungspflicht dadurch nachkommen, dass die Fahrzeugtür nur so lange, wie für den Aussteigevorgang erforderlich, benutzt wird.
Es darf auch nicht über Gebühr an der linken Kfz-Seite verblieben werden.
Es existiert kein Vertrauensgrundsatz hinsichtlich der Einhaltung eines Sicherheitsabstandes durch vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer.
Insassen, die links aussteigen, müssen ihrer Gefahrminderungspflicht dadurch nachkommen, dass die Fahrzeugtür nur so lange, wie für den Aussteigevorgang erforderlich, benutzt wird.
Es darf auch nicht über Gebühr an der linken Kfz-Seite verblieben werden.
LG Berlin, 01.03.2012 - Az: 41 O 44/11
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


