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Parkplatzunfall und der stehende Autofahrer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kollidieren auf einem Parkplatz ohne eindeutigen Straßencharakter zwei rückwärts ausparkende Fahrzeuge und steht fest, dass eines der Fahrzeuge im Kollisionszeitpunkt gestanden hat, so spricht kein Anscheinsbeweis für einen Verstoß des stehenden Verkehrsteilnehmers gegen § 1 Abs. 2 StVO, selbst wenn das Fahrzeug vorkollisionär nicht längere Zeit gestanden haben sollte.

In einem solchen Fall haftet der vorkollisionär zum Stehen kommende Fahrer lediglich zu 20%.


LG Saarbrücken, 19.10.2012 - Az: 13 S 122/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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