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Parkplatzunfall und der stehende Autofahrer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kollidieren auf einem Parkplatz ohne eindeutigen Straßencharakter zwei rückwärts ausparkende Fahrzeuge und steht fest, dass eines der Fahrzeuge im Kollisionszeitpunkt gestanden hat, so spricht kein Anscheinsbeweis für einen Verstoß des stehenden Verkehrsteilnehmers gegen § 1 Abs. 2 StVO, selbst wenn das Fahrzeug vorkollisionär nicht längere Zeit gestanden haben sollte.

In einem solchen Fall haftet der vorkollisionär zum Stehen kommende Fahrer lediglich zu 20%.


LG Saarbrücken, 19.10.2012 - Az: 13 S 122/12


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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