- Verkehrsrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.785 Anfragen
Leerfahrt des Abschleppunternehmens
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Sollen die Kosten einer (vermeintlichen) Leerfahrt berechnet werden, so kann dies nur dann verlangt werden, wenn eine genaue Zuordnung des falsch geparkten Fahrzeugs zum konkret tätig gewordenen Abschleppfahrzeug erfolgen kann. Ist dies nicht möglich, so liegt kein ausreichender Kausalitätsnachweis vor, so dass Leerfahrtskosten nicht verlangt werden können, wenn das falsch parkende Fahrzeug nach erfolgter Benachrichtigung des Abschleppunternehmens aber vor dem Abschleppvorgang aus der Parkverbotszone entfernt und dann ordnungsgemäß abgestellt wurde.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.785 Beratungsanfragen
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Perfekt, wie immer. Vielen Dank.
Olaf Sieradzki