Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.939 Anfragen

Mini-Parkscheibe ist nicht zulässig!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verwendet ein Kraftfahrer eine Parkscheibe, die kleiner als gesetzlich vorgeschrieben ist (vorliegend die Mini-Maße von 4x6 cm), um seine Parkdauer nachzuweisen, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit 5 Euro Geldbuße geahndet werden kann. Größe und Gestaltung der Parkscheibe sind gesetzlich definiert. Sie muss 11x15 cm groß sein, um das Ablesen zu ermöglichen. Ein Zeitnachweis, der wesentlich kleiner ist, wird den Anforderungen nach Ablesbarkeit und wirksamer Kontrolle der Höchstparkdauer nicht gerecht.


OLG Brandenburg, 02.08.2011 - Az: 53 Ss-Owi 495/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant