- Verkehrsrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 398.185 Anfragen
Mini-Parkscheibe ist nicht zulässig!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Verwendet ein Kraftfahrer eine Parkscheibe, die kleiner als gesetzlich vorgeschrieben ist (vorliegend die Mini-Maße von 4x6 cm), um seine Parkdauer nachzuweisen, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit 5 Euro Geldbuße geahndet werden kann. Größe und Gestaltung der Parkscheibe sind gesetzlich definiert. Sie muss 11x15 cm groß sein, um das Ablesen zu ermöglichen. Ein Zeitnachweis, der wesentlich kleiner ist, wird den Anforderungen nach Ablesbarkeit und wirksamer Kontrolle der Höchstparkdauer nicht gerecht.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.185 Beratungsanfragen
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...
Birgül D., Mannheim