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Falschparker haftet bei Verkehrsunfall!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Wurde ein Fahrzeug verbotswidrig geparkt, so kann dies zusätzlich zu einem Bußgeld auch zu einer Schadensersatzpflicht führen, wenn es deshalb zu einem Unfall kommt.

Im vorliegenden Fall war ein Fahrzeug verbotswidrig vor einer Garage schräg abgestellt worden, sodass die Garage nur noch mit viel Rangieren und unter Mühen erreichbar war. Es kam wie es kommen musste, der Garageninhaber beschädigte sein Fahrzeug beim erzwungenen Rangieren erheblich.

Da das parkende Fahrzeug zumindest grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich verbotswidrig geparkt wurde, haftet der Falschparker (hier mit 70%). Denn dr Unfall wäre ohne das verkehrswidrige Verhalten vermeidbar gewesen.

Im zu entscheidenden Fall traf den Garageninhaber eine Mitschuld, da er zumindest leicht schuldhaft gehandelt hatte. Die Garage hätte nur dann befahren werden dürfen, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen gewesen wäre.


AG Dortmund, 16.05.2000 - Az: 125 C 2314/00

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