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Wer haftet für Unfall bei einem nicht ordnungsgemäß aufgebauten Baugerüst?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein Arbeitgeber die Pflicht zur Kontrolle der Arbeitssicherheit missachtet, insbesondere durch eine mangelhafte Überprüfung eines Baugerüsts, das nicht den Sicherheitsvorschriften entspricht, und ein Arbeitnehmer infolge unzureichender Sicherungsmaßnahmen verletzt wird, liegt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Arbeitgebers vor. Dabei reicht es nicht aus, das Gerüst nur aus der Ferne zu begutachten. Der Arbeitgeber trägt auch dann die Verantwortung für den Unfall, wenn der Arbeitnehmer trotz erkennbarer Gefahren handelt. Ein Mitverschulden des Arbeitnehmers kann berücksichtigt werden, mindert jedoch nicht die grobe Fahrlässigkeit des Arbeitgebers.


LG Bonn, 28.04.2016 - Az: 4 O 127/15

ECLI:DE:LGBN:2016:0428.4O127.15.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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