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Arbeitsschutz

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Arbeitgeber hat die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Besonders bedeutsam die dabei die Unfallverhütungsrichtlinien der Berufsgenossenschaften. Der Arbeitgeber wird dabei durch die jeweils zuständigen Behörden überwacht. Verstöße werden als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.05.2025)
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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
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Andreas Thiel, Waldbronn

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
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