Der Arbeitgeber hat die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Besonders bedeutsam die dabei die Unfallverhütungsrichtlinien der Berufsgenossenschaften. Der Arbeitgeber wird dabei durch die jeweils zuständigen Behörden überwacht. Verstöße werden als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geahndet.