Geparktes Motorrad fällt nach Tagen um - Keine Haftung aus Betriebsgefahr
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall verneinte das Gericht eine Haftung aus Betriebsgefahr bei einem Schaden, der durch ein umgekipptes Motorrad verursacht wurden war, nachdem dieses bereits mehr als zwei Tage auf einer öffentlichen Parkfläche, ohne umzufallen abgestellt worden war.
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