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In Umweltzone ohne Plakette geparkt ...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein ohne vorgeschriebene Plakette in einer Umweltzone parkendes Auto kann nicht mit einem Bußgeld belangt werden, wenn kein Halt- oder Parkverstoß im Sinne des § 25 StVG vorliegt. Für einen Verkehrsverstoß gegen das Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen ist es erforderlich, dass das Fahrzeug in der Zone ohne die erforderliche Plakette gefahren wird. Sinn und Zweck der beanstandeten Plakette ist schließlich allein die Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen. Ein parkendes Fahrzeug setzt aber keine Partikelemissionen frei und beeinträchtigt damit nicht die Reinheit der Luft.
Das Parken ohne Plakette kann zwar als Indiz dafür gewertet werden, dass das Auto in die Umweltzone gefahren wurde. Das entbindet die Behörden vor Gericht jedoch nicht vom tatsächlichen Beweis für das unerlaubte Einfahren in den geschützten Bereich. Denkbar ist schließlich auch der Transport mit einem Abschleppfahrzeug.


AG Bremen, 23.06.2009 - Az: 94 Owi 348/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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