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An Parkfläche angrenzendes Gelände muss nicht gesichert werden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Verpflichtung eines Parkplatzbetreibers, eine sich an die mit Randsteinen abgegrenzte Parkbucht anschließende Böschung von Hindernissen freizuhalten, damit Fahrzeuge die markierte Parkfläche gefahrlos Überfahren können. Grundsätzlich ist es alleinige Sache des Fahrzeugführers,

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OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - Az: 4 U 114/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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