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Falschparkern muß nicht hinterher telefoniert werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn ein sichtbarer Hinweis mit Aufenthaltsort des Falschparkers nebst Mobiltelefonnummer im Fahrzeug liegt, kann ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden. Es besteht keine Verpflichtung, dem Falschparker hinterher zu telefonieren. Darüber hinaus sollen Falschparker, die wie oben dargestellt vorgehen,

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BVerwG - Az: 3 B 149.01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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